Zwischen der Firma ESC International International GmbH und dem Kunden
Ergänzend zu den für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ESC International maßgeblichen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ESC International International GmbH (https://esc-international.de/agb) vereinbaren ESC International und der Kunde wie folgt:
Für den Fall, dass sich im Rahmen eines vom Kunden gemäß § 4 Ziff. 1 und 2 der o.g. Allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragten Kostenvoranschlages, gemäß § 4 Ziff. 3 der o.g. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Erteilung des Kostenvoranschlags und/oder im Falle des § 4 Ziff. 4 der o.g. Allgemeinen Geschäftsbedingungen anlässlich der Reparatur ergibt, dass eine vom Kunden angetragene oder beauftragte Reparatur unwirtschaftlich ist, und sich der Kunde für die d.h. die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wert des vom Kunden überlassen Gerätes nebst Zubehör übersteigen, und sich nach entsprechender schriftlicher Mitteilung durch ESC International der Kunde gegenüber ESC International gegen eine Rücknahme des an ESC International überlassenen Gerätes nebst Zubehör entschließt, ist ESC International wahlweise nach eigenem Ermessen berechtigt,
- das vom Kunden an ESC International zum endgültigen Verbleib überlassene Gerät nebst Zubehör nach vorheriger Löschung aller darauf gespeicherten Daten für den Kunden kostenfrei unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise auch unter Übergabe an Dritte zu entsorgen; ein in diesem Zusammenhang etwaig erzielter wirtschaftlicher Erlös verbleibt ausschließlich bei ESC International;
- das vom Kunden an ECC ESC das vom Kunden an ESC International zum endgültigen Verbleib überlassene Gerät nebst Zubehör nach vorheriger Löschung aller darauf gespeicherten Daten für den Kunden kostenfrei unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise auch unter entgeltliche Übergabe an Dritte zu verwerten; ein in diesem Zusammenhang etwaig erzielter wirtschaftlicher Erlös verbleibt ausschließlich bei ESC International.
Durch die Mitteilung des Kunden zum endgültigen Verbleib des überlassenen Gerätes nebst Zubehör bei ESC International erklärt der Kunde gegenüber ESC International den endgültigen Verzicht auf die Rückgabe. ECC nimmt diesen Verzicht bereits gegenüber dem Kunden an.
Durch die Mitteilung des Kunden zum endgültigen Verbleib des überlassenen Gerätes nebst Zubehör bei ESC International versichert der Kunde gegenüber ESC International ferner, dass das Gerät nebst Zubehör im alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Kunden steht und frei von Rechten Dritter ist. Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass durch die Mitteilung des Kunden zum endgültigen Verbleib des überlassenen Gerätes nebst Zubehör bei ESC International das Eigentum des Gerätes nebst Zubehör auf ESC International übergeht.

